Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG
Preis auf Anfrage
Das Gesetzte über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) §8a richtet sich an Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS-Betreiber).Es dient dazu sicherzustellen, dass KRITIS Betreiber Vorkehrungen getroffen haben, um Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit in der Informationssicherheit zu gewährleisten. Der Nachweis der Konformität muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Mit der zusätzlichen Zertifizierung zur Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG werden sie hierzu befähigt. Sie erlernen die Inhalte des BSIG §8a. Am Ende der Schulung erwartet Sie eine schriftliche Prüfung.
Teilnehmer
á 8 Stunden
Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG
Preis auf Anfrage
Das Gesetzte über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) §8a richtet sich an Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS-Betreiber).Es dient dazu sicherzustellen, dass KRITIS Betreiber Vorkehrungen getroffen haben, um Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit in der Informationssicherheit zu gewährleisten. Der Nachweis der Konformität muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Mit der zusätzlichen Zertifizierung zur Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG werden sie hierzu befähigt. Sie erlernen die Inhalte des BSIG §8a. Am Ende der Schulung erwartet Sie eine schriftliche Prüfung.
Detaillierte Inhalte
- Überblick über das KRITIS-Gesetz und die damit verbundenen Anforderungen
- Grundlagen der Risikoanalyse und des Risikomanagements
- Methoden zur Identifizierung kritischer Infrastrukturen
- Kenntnisse über die verschiedenen KRITIS-Sektoren und deren spezifische Anforderungen
- Prüfung von KRITIS-Unternehmen und deren Sicherheitsmaßnahmen
- Relevante Nachweise gemäß §8a BSIG
- Verfahren zur Feststellung von Mängeln und Schwachstellen
- Dokumentation von Prüfergebnissen und Berichterstattung an die zuständigen Stellen
Dauer
3 Tage á 8 Stunden
Zielgruppe/Teilnehmerkreis
- KRITIS Betreiber
- ISMS Auditoren
- Interne Revisoren
- Wirtschaftsprüfer bei KRITIS Betreibern
- Unternehmensberater
Voraussetzungen
- Allgemeine IT-Kenntnisse
- Allgemeine ISMS-Kenntnisse sind von Vorteil
Abschluss / Zertifikat
Die Prüfung zum Personenzertifikat „Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“ am Ende der Schulung beinhaltet Multiple Choice Fragen, die innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden müssen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mehr als 60% der Fragen richtig beantwortet wurden
Hinweise
Unsere Schulungen werden hybride, d.h. online und vor-ort in unserer Niederlassung in Berlin, durchgeführt. Inhouse-Seminare werden selbstverständlich auf Wunsch am Ort Ihrer Wahl gehalten. Für Inhouse-Seminare stellen Sie bitte eine Schulungsanfrage.
Leistungspaket
- Umfassende Schulungsmaterialien
- Praxiserfahrene Trainer
- Moderne Trainingseinrichtungen
- Prüfungen werden während des Kurses abgelegt
Preis
Preis auf Anfrage (zzgl. gesetzl. MwSt)